Working-Holiday Visa
Um Auslandserfahrung zu sammeln, ein Land kennen zu lernen, Englischkenntnisse zu Verbessern und trotzdem in der Lage zu sein, seinen Aufenthalt zu finanzieren, ist das Working-Holiday-Visum für Australien die perfekte Lösung.
Seit Juli 2000 dürfen auch Deutsche endlich die Weiten des australischen Kontinents mit einem Working Holiday Visum entdecken. Bei Working-Holiday-Programmen handelt es sich um bilaterale Abkommen über Ferienarbeitsaufenthalte für junge Leute.
Je zwei Staaten schließen einen derartigen Vertrag um jeweils den Bürgern des anderen Staates einen längerfristigen Aufenthalt (meist 1 Jahr) zu ermöglichen, bei dem es möglich ist sich mittels Work & Travel über zusätzliche Jobs zu finanzieren. Deutschland hat derartige Abkommen mit Australien, Neuseeland, Kanada und Japan.
Im Folgenden sollen Informationen über das Working Holiday Visum von Australien bekannt gegeben werden. Für die Visas der anderen Länder gelten andere Regelungen.
Bedingungen und Vorraussetzungen für das Working Holiday Visum
Um ein Working Holiday Visum beantragen zu können, müssen einige Vorraussetzungen erfüllt werden. Eine der absolut grundlegenden Vorraussetzungen ist, dass der Bewerber ein Staatsbürger, der am Abkommen teilnehmenden Länder, ist.
Das Abkommen beruht auf gegenseitigen Abmachungen zwischen Australien und einzelnen Staaten. Die Regeln, welche für die Reise mit einem WHV eines Ausländers nach Australien oder aber auch die Einreise eines Australiers in ein Teilnehmerland gelten, werden durch Verträge geregelt. Je nach Land können sich Unterschiede in diesem Abkommen und somit auch in den jeweiligen Ansprüchen und Vorraussetzungen für ein WHV ändern.
Im Augenblick können Staatsbürger aus folgenden Ländern ein Working Holiday Visum beantragen:
Kanada, Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Hong Kong, Irland, Italien, Japan, Malta, Niederlande, Norwegen, Schweden, Südkorea, Taiwan und Zypern
In Verhandlungen über ein ähnliches Abkommen mit Australien stehen momentan folgende Länder:
Andorra, Griechenland, Island, Malaysien, Schweiz, Singapore, Spanien, USA und Österreich
Neben dem Teilnehmerkriterium ist das Alter bei der Erteilung des Visums ein entscheidender Faktor. Man darf zwischen 18 und 30 Jahre alt sein, um ein Working Holiday Visum beantragen zu können. Ausschlaggebend ist hierbei der Tag der Visumsbeantragung. Das erlaubt den Bewerbern also den Antrag bis zu einem Tag vor dem 31. Geburtstag einzureichen und anschließend im Alter von 31 Jahren einzureisen.
Seit dem 28.10.2008 dürfen auch Personen mit Kindern ein Visum beantragen, so lange die Kinder nicht mit nach Australien reisen.
Wenn auch das primäre Ziel beim WHV das Reisen sein sollte, so kann man mit diesem Visum offiziell in Australien arbeiten. Somit ist es leichter die finanziellen Mittel für einen mehrmonatigen Aufenthalt in Australien zu beschaffen. Jedoch darf in Australien pro Arbeitgeber nicht länger als max. 6 Monate gearbeitet werden.
Die ursprüngliche Arbeitsbeschränkung von nur 3 Monaten wurde am 01.07.2006 auf das doppelte erhöht, was nun eine Beschäftigung von 6 Monaten erlaubt.
Wer vorhat seinen Auslandsaufenthalt mit einem Studium, Ausbildung oder Praktikum zu verbinden, sollte außerdem beachten, dass das WH-Visum eine solche Beschäftigung nur für 4 Monate erlaubt. Sollte das Praktikum oder Studium darüber hinaus gehen, muss ein Studentenvisum beantragt werden. Unter diese Regelung fallen im Übrigen auch Sprachkurse.
Für den Aufenthalt durch ein WHV verlangt die australische Regierung einen Beweis für ausreichende finanzielle Mittel. Somit will sich die Regierung absichern, dass der Reisende während des Aufenthalts versorgt ist und der Rückflug bezahlt werden kann.
Es wurde daher aus Australischer Sicht ein Betrag von 5000 $ festgelegt, welcher den Preis für ein Ticket nach Hause noch nicht beinhaltet. Der Nachweis über diese Summe muss noch nicht bei der Beantragung des Visums erbracht werden, doch kann vereinzelt, wenn es vielleicht auch recht selten der Fall ist, bei der Einreise eine Kontrolle durchgeführt werden.
Außerdem ist es sicher sinnvoll genügend Geld zur Verfügung zu haben, um wenigstens die ersten Monate abgesichert zu sein. Australien ist nicht wie Thailand oder andere asiatische Länder ein typisches Urlaubsland. Auch wenn für uns Deutschen der Dollarkurs im Moment recht günstig steht, braucht man vor allem in den Städten und zum Reisen eine Menge Geld.
Auch Freizeitaktivitäten schlucken viel Geld, so dass diese 5000 Dollar die Mindestsumme sein sollte, die man zur Verfügung haben sollte. Denn auch einen Job zu finden kann sich hin und wieder etwas schwierig gestalten. Um einen groben Anhaltspunkt zu haben, sollte man mit monatlichen Ausgaben von rund 1000 Euro rechnen. Es wäre sehr schade, aber leider auch nicht das erste Mal, wenn die Reise wegen ungenügender finanzieller Mittel abgebrochen werden müssen.
Das WH-Visum erlaubt ab dem Tag der Ausstellung die Einreise innerhalb der folgenden 12 Monate. Ab dem Tag der Einreise kann man sich bis zu 12 Monate in Australien aufhalten.
Deswegen steht einer einer Ausreise und einer erneuten Einreise nach Australien während dieser Zeit nichts im Wege. Man sollte sich nur dessen bewusst sein, dass sich dadurch die Gültigkeit des Visums nicht verlängert.
Wer seinen Aufenthalt in Down Under genossen hat und darüber nachdenkt, länger als das mit dem WHV erteilte Jahr, in Australien zu verweilen, hat die Möglichkeit ein zweites Jahr genehmigt zu bekommen.
Hierfür müssen gewisse Auflagen während der Zeit des ersten WH erfüllt sein. Dies ist der Fall wenn beim ersten Aufenthalt mindesten 3 Monate Vollzeit eine Arbeit im Ernte- oder Landwirtschaftsbereich durchgeführt wurde und erneut die allgemeinen Vorraussetzungen für ein WHV erfüllt sind.

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